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„Der Mandatar soll verantwortlich sein, dafür zu sorgen, dass kein palästinensisches Gebiet an die Regierung irgendeiner auswärtigen Macht abgetreten oder verpachtet oder in irgendeiner Weise unter ihre Kontrolle gestellt wird.“

Paragraph 5 des Völkerbundmandates für Palästina

Paragraph 5 des Völkerbundmandates für Palästina
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